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Betreiber von Internetforen müssen Websites säubern

 

 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen Betreiber von Meinungsforen im Internet ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen - auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind.

 

Laut BGH-Urteil vom Dienstag (27.3.) gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er dem BGH zufolge verpflichtet, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. "Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung", sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung am Dienstag.

 

Umstritten war in dem Prozess, ob sich ein Betroffener überhaupt an den Betreiber halten kann. Rechtsanwalt Achim Krämer hatte argumentiert, der Betreiber eines Internetforums eröffne einer unbekannten Öffentlichkeit lediglich die Möglichkeit, dort eigene Beiträge einzustellen, mit denen er selbst nichts zu tun habe. Das sah der VI. Zivilsenat anders. Die Tatsache, dass es sich um ein "Meinungsforum" handle, hindere Betroffene nicht daran, nicht nur gegen den Autor, sondern auch gegen den Betreiber vorzugehen.

 

Kläger war ein Verein gegen Kinderpornografie

 

Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem Forum, das sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigt, in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden. Zudem wurde er von zwei Teilnehmern der virtuellen Diskussion als faul und arbeitsscheu beschrieben. Die Organisation sei ein Deckmantel, unter dem man sich im Dreck suhle, hieß es dort.

 

Die Beiträge waren unter einem Pseudonym veröffentlicht worden. In einem Fall kannte der Verein jedoch den dahinter stehenden Autor. Der Vorstand hielt sich an den Forumbetreiber und verklagte ihn auf Unterlassung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte eine Haftung in jenen Fällen ab, in denen dem Beleidigten der Autor der fraglichen Äußerungen bekannt sei. Der Betreiber des Meinungsforums müsse nur solche beleidigenden Äußerungen aus dem Internet nehmen, bei denen der Verfasser unbekannt sei. An den namentlich bekannten Schreiber müsse sich der Kläger direkt wenden, eine Verpflichtung des Forumbetreibers zur Entfernung des Beitrags bestehe nicht.

 

Abschließendes Urteil steht noch aus

 

Nach dem BGH-Urteil (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 101/06) kann der betroffene Kläger jetzt nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden. Eine nähere Begründung des Urteils steht noch aus. (ana)